Wie Sie mit einem US-Unternehmen Ihren E-Commerce-Store retten können

E-Commerce boomt. Viele Unternehmer entscheiden sich daher dafür, einen Shop auf den bekannten E-Commerce-Plattformen zu eröffnen.

Die Gründe dafür sind einleuchtend:

Ein größerer, meist internationaler Markt
Eine schier endlose Produktpalette, mit der Möglichkeit schnell den „Platz auf dem Regal“ zu vergrößern (oder zu verkleinern)
Niedrige Kosten
Vieles kann elektronisch verschickt werden (Bücher, Software, Musik, Filme)
Schnelle Reaktion auf Verbrauchertrends und Marktnachfragen
Einfache und schnelle Zahlungsmethoden

Wie sind die Prognosen für E-Commercer in Deutschland?

Mit einem Gesamtumsatz von 69 Milliarden Euro (Stand 2019) ist Deutschland der fünftgrößte E-Commerce-Markt der Welt, der zweitgrößte in Europa (nach UK). 88,58% der deutschen Bevölkerung nutzt das Internet und die Tendenz steigt um jährliche 12%.

2019 machte der Online-Handel 8,8% des gesamten Einzelhandelsumsatzes aus. Man rechnet bereits damit, dass 2022 die 10% Hürde genommen wird.

Die durchschnittliche Konversionsrate in Deutschland beträgt 2,22%. und übertrifft damit sogar die USA und Großbritannien. Der durchschnittliche Bestellwert pro Online-Bestellung liegt bei 138 Euro. Dies ist höher als der globale Durchschnitt. Die beliebteste Kategorie für mobile Käufer in Deutschland sind Kleidung und Bücher.

Auch das deutsche BIP ist in den vergangenen Jahren gestiegen und das Land verfügt über die weltweit am besten ausgebaute Logistikinfrastruktur.

Ohne Zweifel, der online-Markt boomt und die Prognosen lassen das Herz jeden Unternehmers höher schlagen.

Wären da nicht die deutschen Gesetze, die es zu einem gefährlichen Hürdenlauf machen und die die Existenz der deutschen Online-Händler bedroht.

Deutsche E-Commerce Händler beißen in den sauren Apfel

Die Gesetzeslage in Deutschland für E-Commerce ist ein Sumpf. Zahlreiche unterschiedliche Gesetze und Richtlinien sind zu berücksichtigen, die den Onlinehandel organisieren und kontrollieren. Unternehmer müssen dabei permanent informiert bleiben, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen werden oft geändert oder durch neue Urteile ergänzt.
BGB, HGB, AGB-Recht, Verbraucherkreditrecht, Gewerbeordnung, TMG, BDSG, PangV, UrhG, SigG, Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, DSGVO, Widerrufsrecht, Verbraucherschutz- & Informationspflichten, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb…
Neben den deutschen Gesetzen greifen dann auch noch europäische Richtlinien, besonders wenn der Onlinehandel zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten erfolgt.

Wer da den Durchblick behält, ist ein Held.

Die Stimmung unter den deutschen Online-Unternehmern hat sich daher im letzten Jahr dramatisch verschlechtert. Kein Wunder, eine Flut von Abmahnungen ist der Grund: im vergangenen Jahr flatterte bei 50% der Unternehmer ein Brief ins Haus. Völliger Irrsinn, wenn man bedenkt, dass somit jeder zweite Händler abgemahnt wurde! (Studie: Trusted Shop). Dabei können schon kleinste, unbewusste Fehler eine Abmahnung nach sich ziehen.

Kein Wunder, dass viele Online-Händler ihre Existenz bedroht sehen.

Die Lösung für deutsche Online-Unternehmer

Die Lösung liegt hier in der Gründung eines US-Unternehmens.

Die USA sind das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Der amerikanische Verbrauchermarkt zählt zu den größten der Welt und ist weltweit führend beim grenzüberschreitenden Export und Import von E-Commerce-Produkten.
Nicht umsonst ist es Geburtsort von E-Commerce-Giganten wie eBay und Amazon.
Mit 283 Millionen aktiven Internetnutzern, Amerikas Marktgröße, Kaufkraft, fortschrittliche Technologien und pure Liebe zum Online-Shopping machen es zu einem E-Commerce-Hotspot für wachstumsorientierte Online-Verkäufer weltweit.

Die amerikanische Gesetzeslage macht es im Gegensatz zu Deutschland den Händlern leicht, ein profitables Online-Unternehmen aufzubauen.

Der amerikanische Markt bietet nicht nur mehr Möglichkeiten, als der europäische, die amerikanische Gesetzeslage steht Kleinunternehmern auch wohlwollender gegenüber.

Ist Ihnen auch schon mal aufgefallen, dass einige amerikanische Webseiten beim Online-Kauf Steuern erheben, andere dagegen nicht? Tja, nicht bei allen Verkäufen sind Steuern nötig. Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 1992 müssen Online-Unternehmen nur dann eine Umsatzsteuer zahlen, wenn sie eine physische Präsenz im jeweiligen Bundesstaat haben.

Das ist wieder ein wunderbares Beispiel, welche Vorteile ein US-Unternehmen haben kann. Man kann damit sogar Steuern sparen!

Fazit: Jeder, der über einen E-Commerce-Store verfügt und auch zu den 66% der deutschen Online-Händler zählt, die ihre Existenz in Deutschland durch Regelungen, Gesetze und Abmahnungen bedroht sehen, sollte ernsthaft die Gründung eines US-Unternehmens in Betracht ziehen.

Telefon: 07621/1687199
Telefax: 07621/9139366
E-Mail: wiese@sri-concepts.de/

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
Alle Angaben ohne Gewähr.

 

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