USA Firmenarten

Welche Firmenarten unterscheidet man in den USA?

Die 4 wichtigsten Geschäftsmodelle und was am besten passt

Welche Firmenarten unterscheidet man in den USA?

Es ist wie bei der Suche nach dem perfekten Lebenspartner. Verschiedene Arten von Geschäftsmodellen passen zu verschiedenen Arten von Unternehmen. Die optimale Kombination muss gefunden werden, wenn man ein Unternehmen in den USA aufbauen will.

Welches Geschäftsmodell passt aber zu wem?

Sole Proprietorship (Einzelunternehmer) Diese Rechtsform ist die einfachste Rechtsform. Das Einzelunternehmen ist keine juristische Person. Es bezieht sich einfach auf eine Person, die das Geschäft besitzt. Jeder kann ein Einzelunternehmer werden. Die Sole Proprietorship ist sozusagen der Kaktus unter den Geschäftsmodellen.

Vorteile: Die Sole Proprietorship ist leicht zu erstellen und verursacht auch in ihrer Haltung nur minimale Kosten und geringe Formalitäten. Eigentümer und Unternehmen sind eins, dadurch bleibt die Besteuerung einfach. Das Einkommen eines Einzelunternehmens ist das Einkommen seines Eigentümers.

Nachteile: Der größte Nachteil ist der nicht vorhandene rechtliche Schutz. Der Einzelunternehmer ist für alle Geschäftsschulden selbst verantwortlich und haftet mit seinem eigenen Geld. Er muss auch 15% Sozialversicherungssteuer auf das Bruttoeinkommen selbst tragen. Außerdem überleben Einzelunternehmen selten den Tod oder die Arbeitsunfähigkeit ihrer Eigentümer und behalten daher keinen Wert.

Limited Liability Partnership (LLP = Unternehmen mit beschränkter Haftung) Am ehesten kann man eine LLP mit einer deutschen Kommanditgesellschaften ohne Vollhafter vergleichen, die von zwei oder mehr Eigentümern gebildet wird.

Vorteile: Die Mitglieder unterliegen einer begrenzten Haftung. Kein Mitglied wird bei einem Fehlverhalten eines anderen Mitgliedes haftbar gemacht. Das verringert das Risiko. Steuerrechtlich hat man den Vorteil,  Sie die LLP wie eine Personengesellschaft besteuern lassen können. Die Partner erhalten unversteuerte Gewinne und zahlen dann selbst die Steuern dafür. Das Problem der Doppelbesteuerung wird somit vermieden.

Außerdem ist das eingebrachte Kapital meist höher, da mehrere Personen einzahlen.

Nachteile: Vergleichsweise hohe Gründungskosten: über 1.000 USD. Zur Gründung einer LLP sind mindestens zwei Personen nötig. Denn zur Gründung müssen zumindest zwei Eigentümer benannt werden. Wenn sich Mitglieder bei Entscheidungen nicht einig sind, kann dies zu einem Verstoß gegen die Vereinbarung führen. Ohne entsprechende partnerschaftliche Regelung kann das Verlassen eines Partners die Auflösung der LLP bedeuten. Weiterhin steht die LLP in einigen US-Bundesstaaten nur bestimmten freien Berufen offen, z.B. dem freiberuflichen Sektor.

Limited Liability Company  (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Die LLC ist eine der häufigsten Arten von Kleinunternehmen in den USA. Aus amerikanischer Sicht, handelt es sich um eine Personengesellschaft, aus deutscher Sicht vereinigt die LLC sowohl Eigenschaften einer Kapital- als auch Eigenschaften einer Personengesellschaft in sich. Zur Gründung wird kein Mindestgründungskapital gefordert und der Gründungsakt selbst ist schnell und unbürokratisch. Eine Person kann alle Funktionen in sich vereinigen. 

Vorteile: Vor allem steuerlich erhält die LLC das Beste von allem. Die LLC kann den Steuerstatus von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften annehmen. Aus steuerlichen oder haftungsrechtlichen Gründen ist das Unternehmen und der Eigentümer also voneinander getrennt. Die Einnahmen und Ausgaben der LLC fließen in die persönlichen Steuererklärungen des Eigentümers, dieser zahlt persönliche Einkommensteuer auf alle Gewinne.

Nachteile: Es muss eine Selbstständigensteuer (Self-Employment Tax) bezahlt werden. Als Selbständige müssen Einzelunternehmer jedes Jahr die Selbstständigensteuern (Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern) basierend auf dem Nettoeinkommens aus dem Geschäft zahlen. In fast allen Bundesstaaten muss man jährlich einen sogenannten Annual Report beim Secretary of State abgeben und eine LLC-Gebühr bezahlen. Macht man beides nicht, folgt die Schließung des Unternehmens. Für Unternehmer, die in einen Wohnsitz in Deutschland behalten, hängt die Steuerlast in Deutschland stark davon ab, wie die LLC von den deutschen Finanzbehörden eingestuft wird.

Corporation (Corp., Inc. – Kapitalgesellschaft) Es gibt die C-Corporation und die S-Corporation. „S“ und „C“ beschreiben lediglich die Wahl der jeweiligen Bundessteuer. S-Corporations dürfen aber nur von US-Staatsbürgern und Greencard Holdern gegründet werden. Eine Corporation existiert als eigenständige Einheit. Nach der Gründung werden Aktien an die Aktionäre des Unternehmens ausgegeben. Einmal im Jahr wählen die Aktionäre den Verwaltungsrat, der sich zumindest einmal im Jahr trifft, um die Unternehmensangelegenheiten zu erörtern und zu leiten. Wenn nur eine Person die Gesellschaft bildet, ist diese Person der alleinige Aktionär und Halter aller Aktien der Gesellschaft.

Vorteile:  Die Gründung einer Corporation ist schnell, kostengünstig und relativ unkompliziert über das Internet möglich. Es wird kein Notar benötigt. Der Körperschaftsteuersatz ist mit 21% äußerst günstig. Außerdem kann man sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien. Auch hier gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Außerdem genießen Sie mit einer Corporation das Standing einer vollwertigen Aktiengesellschaft.

Nachteile: Die potenzielle Doppelbesteuerung: Die Gewinne des Unternehmens werden zunächst auf Ebene der Gesellschaft besteuert und die Aktionäre müssen auch Steuern auf alle Dividenden zahlen, die Sie von dem Unternehmen ausgezahlt bekommen. Verbleiben die Gewinne jedoch im Unternehmen, bleibt die Steuerlast bei 21%.

Fazit: In der Regel kommen für die meisten Gründer aus Europa nur die beiden Rechtsformen LLC und Corporation infrage. Unternehmer, die ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, wählen meist die Corporation. Als Person, die mit der Gründung des US-Unternehmens ein Langzeitvisum beantragen möchte und somit den Lebensmittelpunkt in die USA verlegt, komm definitiv auch die LLC infrage.

Es ist wie beim ersten Date: Das richtige Lokal macht die Stimmung.


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